Prüfung des berechtigten Interesses notwendig.
Im Flurstücks- und Eigentumsnachweis NRW ist ein Flurstück beschrieben. In dieser Liegenschaftsbeschreibung werden die Flurstücksinformationen (Gebietszugehörigkeit, Lage, Fläche und tatsächliche Nutzung) sowie die Angaben zur Buchung (Buchungsart und Buchung) und Eigentum tabellarisch aufgeführt.Für den Flurstücks- und Eigentumsnachweis muss ein berechtigtes Interesse geprüft werden.Dieses geben Sie bitte im weiteren Verlauf mit an!Die Prüfung wird während der Dienstzeiten der Kreisverwaltung durchgeführt und kann daher bis zu 3 Tage in Anspruch nehmen.
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